Endbenutzer-Lizenzvertrag

1. Gewährung beschränkter Rechte
(1) Capcom gewährt eine nicht-exklusive Lizenz für Benutzer, die das Programm auf ihrem eigenen PC ausschließlich für den Zweck installieren, das Spiel für persönlichen Gebrauch zu nutzen, und unter der Bedingung, dass die Benutzer die nachfolgenden Bestimmungen akzeptieren und befolgen.
(2) Benutzer dürfen unter keinen Umständen die von Capcom in der obenstehenden Klausel gewährten Rechte an Dritte unterlizenzieren.
(3) Benutzer stimmen zu und akzeptieren, dass die in Klausel dieses Absatzes gewährten Rechte das Eigentumsrecht der Benutzer darstellen, welche die Nutzungsrechte für das Programm gekauft haben und unter keinen Umständen an Dritte übertragen werden dürfen.
2. Hinzufügungen oder Modifikationen am Programm
(1) Capcom kann ein zusätzliches oder geändertes Programm liefern, um Funktionen zu ändern, zu modifizieren, zu erweitern oder Fehler zu beheben. Die Bestimmungen dieses EULA gelten auch für solche zusätzlichen oder geänderten Programme.
(2) Derartige zusätzliche oder geänderte Programme werden kostenlos bereitgestellt, es sei denn Capcom entscheidet, sie gegen Gebühr anzubieten.
(3) Capcom behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen ein zusätzliches oder geändertes Programm anzubieten, und Capcom ist nicht verpflichtet, Benutzern solche zusätzlichen oder geänderten Programme zu liefern.
3. Authentifizierung
(1) Bei der Benutzung des Programms müssen Benutzer sich möglicherweise bei einer von Dritten anstelle von Capcom bereitgestellten Spiele-Plattform anmelden (z.B. STEAM-Plattform, bereitgestellt von Valve Corporation, im folgenden "Drittpartei-PF"), um die erstmalige Aktivierung vorzunehmen, oder manchmal bei jeder Aktivierung.
(2) Die Benutzer müssen im Rahmen der vorhergehenden Bestimmung alle geltenden AGB und Bedingungen, Regeln und Vorschriften oder sonstigen Inhalte, die von solchen Dritten gegeben werden, bei der Verwendung solcher Drittpartei-PF befolgen.
(3) Capcom hat keinen Anteil an oder Verantwortung für die Verwendung solcher Drittpartei-PF durch die Benutzer, es sei denn dies ist in direktem Bezug zur Nutzung des Programms. Die Benutzer müssen die Dienstleister kontaktieren, die die Drittpartei-PF anbieten, wenn Fragen in Bezug auf die Verwendung der Drittpartei bestehen.
(4) Das Programm kann möglicherweise in anderen Ländern oder Gebieten als denen, wo die Benutzer das Programm gekauft haben, nicht aktiviert werden, wenn die Benutzer sich bei einer Drittpartei-PF bei der Benutzung des Programms anmelden müssen. In diesem Fall können Benutzer das Programm nur in dem vorgesehenen Land oder Gebiet verwenden, in dem das Programm gekauft wurde.
4. Geistige Eigentumsrechte
(1) Die geistigen Eigentumsrechte für das Programm gehören Capcom oder einem berechtigten Dritten, und sind unter dem japanischen Urheberrechtsgesetz, internationalen Verträgen, Konventionen und andere geltenden Gesetze (einschließlich im Wohnsitzland des Benutzers) geschützt. Falls Benutzer die Bestimmungen dieses EULA nicht einhalten und geltende Gesetze verletzen, einschließlich Urheber- und Markenrechte und anwendbare Kommunikationsregeln und Statuten, können Capcom oder der Eigentümer dieser geistigen Eigentumsrechte eine einstweilige Verfügung beantragen, Ersatz des Schadens verlangen und notwendige rechtliche Mittel zum Schutz seiner Rechte anwenden.
(2) Dieser EULA dient nur zur Gewährung der Nutzungsrechte für das Programm von Capcom für die Benutzer, und einzelne oder alle Rechte am geistigen Eigentum für das Programm werden nicht an Benutzer übertragen oder ihnen zugewiesen.
5. Verbotene Verhaltensweisen
Den Benutzern ist es untersagt, die folgenden Handlungen bei der Nutzung des Programms auszuführen:
① Jede Handlung, die die geistigen Eigentumsrechte von Capcom verletzen könnte, wie kopieren (außer zum Zweck der Installation des Programms), modifizieren , verändern, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren, extrahieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode des Programms oder eines Teils davon zu entdecken, sei denn und nur insoweit, wie dies nach dem Recht des Landes des Wohnsitzes des Benutzers ausdrücklich erlaubt ist.
② Das Analysieren des Kommunikationsprotokolls oder anderer Daten, die im Programm verwendet werden, zum Zweck der Verwendung für andere Zwecke.
③ Jegliche kommerzielle Nutzung des Programms oder Teilen des Programms in einem Internet-Café, einer Videospielhalle oder anderen Orten, wenn nicht die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Capcom dafür vorliegt.
④ Jegliche kommerzielle Nutzung des Programms oder Teilen des Programms zur Veranstaltung von Events oder Turnieren (ausgenommen für persönliche Verwendung innerhalb der Familie, mit Freunden oder ähnlichen begrenzten Gruppen), wenn nicht die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Capcom dafür vorliegt.
⑤ Absichtliche Ausnutzung von Mängeln bei Störungen oder Fehlern im Programm.
⑥ Das Behindern oder Stören der Inhalte und Funktionalitäten des Programms oder von Diensten (z.B. des Kampfwettbewerb-Dienstes zwischen Nutzern des Programms), die von dem Programm geboten werden.
⑦ Jede Handlung entsprechend oder ähnlich Handlungen zum Nachteil von Capcom, wie in den vorherigen Bestimmung beschrieben.
6. Kündigung
(1) Die Benutzer können diesen EULA zu jeder Zeit kündigen, indem sie das Programm auf ihrem PC deinstallieren.
(2) Capcom behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem Ermessen den EULA nach einer (1) oder jeglicher Verletzung dieser Bestimmungen zu kündigen. In diesem Fall müssen die Benutzer sofort die Verwendung des Programms beenden und das Programm auf ihrem PC deinstallieren.
7. Exportbeschränkungen
Die Benutzer verpflichten sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften Japans und anderer Länder (einschließlich des Landes ihres Wohnsitzes) zu erfüllen. Sie stimmen zu, das Programm nicht, mittels Internetübertragung oder auf jegliche andere Weise, in ein Land, das einem Embargo im Rahmen des "Fremdwährungs- und Fremdhandelsgesetz" und der "Außenhandels-Kontrollvorschrift" Japans ausgesetzt ist, zu übertragen
8. Haftungsausschlüsse; keine Gewährleistungen
(1) DER INHALT UND DIE IM PROGRAMM ENTHALTENEN MATERIALIEN WERDEN AUF EINER "WIE DIE WARE LIEGT UND STEHT"-BASIS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIERT, AUSSER IN DEM UMFANG WIE AUSDRÜCKLICH UND SCHRIFTLICH VON CAPCOM ANDERWEITIG VORGESEHEN. CAPCOM ÜBERNIMMT KEINERLEI ANDERE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER GESETZLICH, NOCH AUSDRÜCKLICH ODER IMPLIZIERT, INSBESONDERE FÜR IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR VERKAUFSFÄHIGKEIT, SICHERHEIT DES SPIELS, STABILITÄT DER BEWEGUNG ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
(2) MIT AUSNAHME VON VORSATZ ODER FAHRLÄSSIGKEIT DURCH CAPCOM, HAFTET CAPCOM AUF KEINEN FALL FÜR JEGLICHE DIREKTEN, SPEZIELLEN, INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN, ODER SONSTIGE SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE DURCH DIE VERWENDUNG DES PROGRAMMS ENTSTEHEN.
(3) FALLS CAPCOM GEGENÜBER DEN BENUTZERN FÜR SCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM PROGRAMM HAFTBAR GESTELLT WERDEN, DIE AUS FAHRLÄSSIGKEIT (AUSSCHLIESSLICH GROBER FAHRLÄSSIGKEIT) VON CAPCOM ENTSTEHEN, HAFTET CAPCOM NUR FÜR DIREKTE UND GEWÖHNLICHE SCHÄDEN, DIE TATSÄCHLICH DURCH DIE BENUTZER ENTSTANDEN SIND, UNABHÄNGIG VOM VERZUG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERE KLAGEGRÜNDE. IN KEINEM FALL IST DIE GESAMTHAFTUNG VON CAPCOM HÖHER ALS DER VOM BENUTZER FÜR DEN KAUF DES PROGRAMMS BEZAHLTE BETRAG.
(4) BASIEREND AUF DEN GELTENDEN GESETZEN UND VORSCHRIFTEN, WIRD IN DEM FALL, DASS OBIGE BESTIMMUNGEN IN BEGRENZTEM UMFANG ANGEWENDET WERDEN, CAPCOM IN DEM UMFANG VON DER HAFTUNG FÜR SCHÄDEN DER BENUTZER ENTBUNDEN ODER FREIGESTELLT, WIE DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST.
9. ERGÄNZUNGEN ZUM EULA
(1) Capcom kann diesen EULA einseitig jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, indem diese Änderung auf der Drittpartei-PF, offiziellen Website oder innerhalb der Spiel-Bildschirm des Programms angezeigt wird.
(2) Ungeachtet der vorstehenden Regelungen wird, wenn solche Änderungen nachteilig für die Benutzer sind, Capcom zumutbare Mittel ergreifen, wie z.B. rechtzeitiges Anzeigen oder Veröffentlichen derartiger Änderungen.
10. Verschiedenes
(1) Dieser EULA unterliegt in jeder Hinsicht den Gesetzen von Japan und wird entsprechend ausgelegt.
(2) Die Benutzer stimmen zu, dass alle Klagen, Aktionen oder Verfahren im Zusammenhang mit diesem EULA endgültig und ausschließlich beim Bezirksgericht Tokio oder Bezirksgericht Osaka als erstem Gerichtsstand beigelegt werden.
(3) Wenn einzelne Bestimmungen dieses EULA für rechtswidrig gehalten werden, nichtig werden, oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar sind, dann werden diese Bestimmungen aus dieser Vereinbarung in dem erforderlichen minimalen Umfang beseitigt, und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen wird davon nicht beeinflusst.
Gültig ab 1. Juni 2023